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Energieeinsparverordnung (EnEV 2007)

Neuerungen durch die Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) - Haus- und Wohnungseigentümer in der Pflicht

Zum 01.10.2007 tritt die bereits vielfach diskutierte neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) in Kraft. Als wesentliche Neuerung werden damit sukzessive ab dem 01. Juli 2008 Energieausweise für Wohngebäude und gemischt genutzte Objekte Pflicht. Diese sind auf Nachfrage hin im Rahmen der Veräußerung oder Vermietung vorzulegen. Ein Ausweis gilt für ein Gebäude im Gesamten. Im Falle von Wohnungseigentum lässt die Eigentümergemeinschaft den Pass für das Gebäude erstellen. Ein ausgestellter Pass bleibt 10 Jahre gültig.

Für Nichtwohngebäude gibt es eigene Bestimmungen. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich nur auf Wohngebäude und gemischt genutzte Gebäude.

Welche Art von Energieausweisen gibt es?

Die EnEV 2007 unterscheidet grundsätzlich zwei Passtypen:

  • Verbrauchsausweis
    Der Verbrauchsausweis wird aus dem tatsächlichen Energieverbrauch (Verbrauchskennwert) der letzten drei Jahre abgeleitet. Der Nutzungsgrad, Leerstände und witterungsbedingte Schwankungen werden bei der Auswertung rechnerisch berücksichtigt. Dies verbessert die Aussagefähigkeit des Verbrauchskennwertes.
    Die Stärke des Passes besteht in seinem geringen Aufwand zur Erstellung. Finanziell ist mit Kosten von ab 30 € bis etwa 50 € je Pass zu rechnen. Die Schwäche des Passes liegt in der eher statistischen Aussagefähigkeit des Verbrauchskennwertes. So sollten spezielle Nutzergewohnheiten parallel dokumentiert und nach Möglichkeit ebenfalls rechnerisch berücksichtigt werden.
     
  • Bedarfsausweis
    Der Bedarfsausweis wird aus einer umfassenden energetischen Bewertung des Gebäudes abgeleitet. Dabei wird die reine Gebäudesubstanz begutachtet. In vielen Fällen wird eine Ortsbesichtigung des Gutachters notwendig sein. Umfassende Gebäudepläne und Unterlagen sind als Arbeitserleichterung hilfreich. Die regionale Lage des Objektes, witterungsbedingte Schwankungen, der Nutzungsgrad, Leerstände und spezielle Nutzergewohnheiten werden nicht berücksichtigt.
    Die Stärke des Passes besteht in der rein objektiven Erfassung der Gebäudesubstanz. Damit werden Gebäude in allen Größen unabhängig von ihrer regionalen Lage auf technischer Basis energetisch miteinander vergleichbar. Die Schwäche des Passes besteht in der Ausblendung der Nutzungen und der Nutzer. Finanziell ist mit Kosten von mindestens 350 € bis über 1.000 € je Gebäude zu rechnen. In jedem Fall sollte vor Beauftragung ein konkretes Angebot eingeholt werden.

Im Falle von gemischt genutzten Gebäuden mit tlw. Wohnnutzung sind zwei Pässe zu erstellen; einer für den Wohnanteil und einer für den Nichtwohnanteil.

Wer ist berechtigt einen Energieausweis auszustellen?

Ausstellungsberechtigt ist laut Verordnung ein ganzer Katalog von Berufsgruppen. Generell gilt dies für alle "bauvorlagenberechtigten Planer", daneben beispielsweise auch für Ingenieure der Fachrichtungen Maschinenbau und Elektrotechnik, das Schornsteinfegerhandwerk und anerkannte Energieberater. Somit kann im Einzelfall der Bedarf entstehen, sich zu erkundigen, ob der jeweilige Dienstleister überhaupt ausstellungsberechtigt ist.

Die EnEV 2007 wird nicht für alle Gebäude unmittelbar ab dem 01.07.2008 zur Pflicht. Aus dem Baujahr und der Nutzungsart ergeben sich die nachfolgenden Fristen:

  • Wohnimmobilien bis Baujahr 1965: Der Energieausweis ist ab dem 01.07.2008 Pflicht.
  • Wohnimmobilien ab Baujahr 1965: Der Energieausweis ist ab dem 01.01.2009 Pflicht.
  • Nichtwohngebäude: Der Energieausweis ist ab dem 01.07.2009 Pflicht.

Für unterschiedliche Gebäudetypen besteht Wahlfreiheit zwischen den beiden Ausweisarten. Welcher Ausweistyp für Ihr Gebäude zugelassen ist können Sie der nachfolgenden Grafik entnehmen. Mit Klick auf die Grafik öffnet sich diese vergrößert in einem neuen Fenster:

Betrachtet man den sich aus der Verordnung ergebenden unmittelbaren Handlungsdruck sollten die Fristen zur Vorlagepflicht und bestehende Wahlfreiheiten zwischen den Ausweisarten berücksichtigt werden. Insbesondere die bis zum 30.09.2008 beschränkte Wahlfreiheit für kleinere Gebäude älteren Baujahrs kann für Eigentümer Spielräume bieten, mit einem verbrauchsabhängigen Energieausweis die Vorlagepflicht zu erfüllen und für 10 Jahre Rechtssicherheit mit geringem Kapitaleinsatz zu verbinden.

Mit dem Energieausweis bietet sich sowohl für Eigentümer als auch für Miet- und Kaufinteressenten eine Möglichkeit, verschiedene Gebäude überschlägig energetisch miteinander vergleichen zu können. Ob sich daraus Vermarktungsvorteile für einzelne Gebäude ergeben, wird die Zeit zeigen. Absehbar ist dies noch nicht. Die Ausweise bieten mit ihren Hinweisen zur Effizienzverbesserung und der Benennung von möglichen Maßnahmen erstmalig quasi flächendeckend Stichworte zur Kostenersparnis im Energieverbrauch. Hier sollte allerdings immer die Wirtschaftlichkeit im Blickfeld bleiben.

Unsere Ausführungen stellen bewusst einen kurzen Überblick über das doch sehr komplexe Thema dar. In den nächsten Monaten werden wir unser Informationsangebot weiter ergänzen. So stehen wir derzeit in Gesprächen mit potentiellen Anbietern von Energieausweisen. Ebenso sollen Nichtwohngebäude und gemischt genutzte Gebäude speziell betrachtet werden.

Bei Fragen zum Thema Energieausweise steht Ihnen auch Ihr Kundenberater in der  Filiale zur Verfügung.