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VR-BaufiRiester-Darlehen

Bauen oder Kaufen als Altersvorsorge

Ihr Eigenheim: Eine gute Altersvorsorge

Seit dem 1. Januar 2008 können staatliche Förderungen nach dem Eigenheimrentengesetz (Wohn-Riester) zur privaten Altersvorsorge auch für den Bau oder Erwerb einer selbst genutzten Wohnimmobilie beansprucht werden.

Das bedeutet: Wer heute ein Eigenheim kauft oder baut, muss zum Erhalt der vollen staatlichen Zulagen jährlich 4 % seiner maßgebenden Einnahmen des Vorjahres abzüglich der staatlichen Zulagen zur Tilgung des VR-BaufiRiester-Darlehens einsetzen (mindestens 60 EUR Eigenbeitrag/max. 2.100 EUR aus Eigenbeitrag und Zulagen).

Ihre VR-BaufiRiester-Darlehenstilgung, bestehend aus der Regeltilgung und der staatlichen Zulage, kann in Höhe von maximal 2.100 EUR als Sonderausgabenabzug im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Die daraus resultierende Steuerersparnis können Sie als Sondertilgung einsetzen, sofern dies vertraglich vereinbart wurde. Sie entschulden sich somit noch schneller.

Nähere Informationen erhalten Sie über unsere Broschüre zu VR-BaufiRiester, die Sie über die rechte Seite herunterladen können.

Selbstverständlich stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung.

Bilden Sie Eigentum – nutzen Sie Wohn-Riester!