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Ihre Mitteilung

Sicherungseinrichung des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)

 

Sicherungseinrichtung des BVR

Bestätigung der Teilnahme der Pax-Bank an der Sicherungseinrichtung des BVR: 

  

Einlagensicherung

 

 

Einlagensicherung

Die Pax-Bank ist nach §23a KWG in die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) einbezogen.

Die Sicherungseinrichtung des BVR schützt bei den angeschlossenen Banken stets ohne betragliche Begrenzung die Einlagen von Nichtbanken; darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen und Sichteinlagen sowie die Inhaberschuldverschreibungen im Besitz von Nichtbanken.

Die Sicherungseinrichtung praktiziert außerdem - über den Einlagenschutz hinaus seit nahezu 70 Jahren den so genannten Institutsschutz: Befindet sich eine angeschlossene Bank in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, wird sie stets durch die Sicherungseinrichtung saniert und so gestellt, dass sie ihre rechtlichen Verpflichtungen in vollem Umfang erfüllen kann.

Auf diese Weise hat seit der Weltwirtschaftskrise und der Bankenkrise in den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts kein Einleger und Kunde einer der Sicherungseinrichtung angeschlossenen Bank einen Ausfall oder Verlust hinnehmen müssen.